Die Wahlärztin

Erfahren Sie mehr über das Wahlarztsystem und die Vorteile einer Behandlung durch Ihre Wahlärztin

In Österreich gibt es im niedergelassenen Bereich so genannte Kassen- sowie so genannte Wahlärzte. Im Gegensatz zum Kassenarzt hat der Wahlarzt keinen Vertrag mit den üblichen Krankenkassen, sondern wird vom Patienten frei gewählt und zunächst privat bezahlt. 

Nach der Behandlung können Sie die ausgewiesene Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten je nach Versicherung einen bestimmten Betrag erstattet. Dies sind im Normalfall 25 bis 45% der Untersuchungskosten. Wenn Sie über eine Privatversicherung verfügen, werden Ihnen bis zu 100% des Betrags zurückgezahlt.

Selbstverständlich informiere ich Sie im Vorfeld jeder Behandlung und Untersuchung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. So haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, welche Untersuchungen durchgeführt werden sollen.